Schutzrechtsverletzung und Lizensierung
Patente sind nur Papiertiger – mitnichten! Nicht nur aus der Fachpresse erfährt man vielfach von Streitigkeiten vor Gericht zwischen Unternehmen bezüglich Schutzrechtsverletzungen, sprich Verletzung von Patent, Marke, Gebrauchsmuster oder Design. Wir sind Ihr idealer Partner bei der Durchsetzung Ihrer von uns betreuten Schutzrechte, die wir aus der Prosecution in- und auswendig kennen. Gleiches gilt für Ihre Verteidigung gegen gleichgelagerte Schutzrechte Dritter.
Mit Zank und Streit kommt man nicht weit, oder doch?
Die Erlangung eines Schutzrechts, wie die Erteilung eines Patents, die Eintragung eines Gebrauchsmusters oder einer Marke sowie die Registrierung eines Designs, ist notwendig, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Das mit dem jeweiligen Schutzrecht verbundene Verbietungsrecht muss jedoch aktiv durchgesetzt werden, um die damit verbundenen strategischen und/oder finanziellen Vorteile gegenüber dem Wettbewerber zu entfalten. Dies mündet oftmals in eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Schutzrechtsverletzung. Es gibt jedoch auch gute Gründe und Möglichkeiten auf ein in der Regel kosten- und zeitintensives Rechtsverfahren zu verzichten. Und hier kommen wir ins Spiel. Wir beraten Sie bestmöglich und unterstützen Sie dabei, den für Sie richtigen Weg einzuschlagen.
Ein Schutzrecht durchsetzen - warum?
Sie haben festgestellt, dass sich ein Wettbewerber, beispielsweise durch Inverkehrbringen eines Produkts, durch eine zum Verwechseln ähnliche Marke oder durch ein nahezu identisches Design Ihr Know-how oder Alleinstellungsmerkmal zu eigen macht. Mit Ihrem Patent, Ihrer eingetragenen Marke oder Ihrem eingetragenen Design können Sie gegen diesen Wettbewerber rechtlich vorgehen, mit dem Ziel, eine Fortsetzung der Schutzrechtsverletzung zu unterbinden und Schadensersatz für die Vergangenheit zu erhalten.
Ein Schutzrecht durchsetzen – unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei den verschiedenen Möglichkeiten der Durchsetzung eines Schutzrechts. Dies betrifft zunächst den in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geführten gerichtlichen Verletzungsprozess, der in der Regel begleitet wird von einem parallelen Rechtsbestandsverfahren.
Außerdem helfen wir Ihnen dabei:
- die durch ein Gerichtsurteil zustehenden Ansprüche, beispielsweise auf Unterlassung oder Auskunft und Rechnungslegung, gegen den Wettbewerber durchzusetzen
- Vergleichs- und Lizenzverhandlungen erfolgreich zu führen und mit rechtssicheren Verträgen abzuschließen
Und sollte einmal dringendes Handeln nötig sein, beispielsweise weil ein Wettbewerber auf einer Messe unrechtmäßig eine Produktneuheit vorstellt oder vorstellen will, die Gebrauch von einem Ihrer Schutzrechte macht, so helfen wir Ihnen dabei, ein gerichtliches Eilverfahren (einstweilige Verfügung) oder eine Grenzbeschlagnahme einzuleiten, um kurzfristig Ihre Rechte zu wahren.
Eine umfassende Beratung bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten in einem persönlichen Gespräch.
Besondere Herausforderungen für besondere Expertinnen und Experten
Mit EHF an Ihrer Seite erhalten Sie die nötige Erfahrung und Expertise, um bestmöglich für die besonderen Anforderungen und Herausforderungen gerüstet zu sein, die sich bei der Durchsetzung eines Schutzrechts stellen. Warum ist EHF eine besonders gute Wahl?
Wir erfassen und analysieren die Situation, um mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln. Als Kanzlei, die Ihren Ursprung in der Industrie hat, liegt uns das unternehmerische Denken im Blut. Wir richten den Blick auf Erfolgsaussichten und wägen das Kosten-Nutzen-Risiko sorgsam ab. Wir beraten Sie zu Alternativen, um einem gerichtlichen Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wir haben die Wirtschaftlichkeit im Blick, die wir einer patentrechtlichen Bewertung der Situation gegenüberstellen.
Schutzrechtsauseinandersetzungen können verschiedenste Konstellationen der im Wettbewerb befindlichen Parteien hervorrufen. Handelt es sich bei dem Wettbewerber um einen OEM, einen Zulieferer, einen unmittelbaren oder mittelbaren Wettbewerber oder einen Endkunden? Jede Konstellation bedarf einer sorgfältigen Analyse. Uns sind derartige Analysen bestens vertraut und gerade unsere Industrievergangenheit hilft uns, die jeweilige Situation aus Unternehmenssicht zu verstehen.
Unsere vielen erfahrenen Anwältinnen und Anwälte sind auf unterschiedlichen technischen Gebieten zu Hause. Sie erhalten von ihnen die bestmögliche technische und juristische Expertise. Wir sind sowohl mit vorläufigem Rechtsschutz als auch mit Hauptsacheverfahren vor Gericht bestens vertraut und bei Landgerichten und Oberlandesgerichten, insbesondere dem führenden Gericht in Düsseldorf, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof (BGH) aktiv.
Schutzrechtsauseinandersetzungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Kurzfristige Schriftsätze, Hektik vor Verhandlungen, eilige Abstimmungen mit Ihnen, wir sind das gewohnt und haben die Zeit.
EHF verfügt über keine eigenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte – aus gutem Grund. Wir sind der Meinung, dass jeder Fall eine Kooperation von spezialisierten Patentanwältinnen und Patentanwälten und spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten benötigt. Wir arbeiten je nach Fall und Technik eng mit uns vertrauten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.
Wir arbeiten eng mit Ihnen und unseren Partnerkanzleien sowohl in offensiven Verfahren wie auch in defensiven Verfahren zusammen. Wir legen größten Wert auf gute Teamarbeit, um maximalen Erfolg zu erzielen.
Sollten Schutzrechtverletzungen nicht nur das Inland betreffen, so arbeiten wir eng mit erfahrenen und renommierten Partnerkanzleien in allen wichtigen Industriestandorten zusammen.
Kontaktieren Sie uns!
Patentanwaltsgesellschaft mbH
Schloßschmidstr. 5
80639 München
Deutschland