Arbeitnehmererfinderrecht

    Der Umgang mit Erfindungen von angestellten Erfinderinnen und Erfindern ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Arbeitnehmererfindergesetz. Demnach liegen die Rechte an einer Erfindung bei der Person, die die Erfindung gemacht hat. Die Rechte können an den Arbeitgeber übertragen werden. Auch die Vergütung der Nutzung von Erfindungen durch Arbeitgeber ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt.