Lassen Sie Ihr Design schützen!

    Bei uns gestalten Sie die Prozesse mit. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Betreuung eines weltweiten Designportfolios. Durch unsere langjährige Erfahrung mit Mandantinnen und Mandanten aus der Industrie wissen wir, vor welchen Herausforderungen Unternehmen stehen, wenn es darum geht, ihr Designportfolio kostenoptimiert, budgetorientiert und effizient zu managen. Mit uns als ausgelagerte Patentabteilung schaffen Sie sich Freiraum für unternehmerische Belange, während wir uns um die Prozesse und Verwaltung Ihres Designportfolios kümmern. Dadurch sparen Sie sich Zeit und Geld.

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    Wir kümmern uns um Ihre Designanmeldung

    EHF bietet Ihnen nicht nur technische Expertise und wissenschaftliches Verständnis für Erfindungen, sondern auch ein umfassendes Angebot für sämtliche Schutzrechtsarten im gewerblichen Rechtsschutz. Dazu gehören neben Patenten und Marken auch Designs. Mit der Anmeldung und Eintragung eines Designs erhalten Sie ergänzend zum Urheberrecht ein eingetragenes Schutzrecht für Ihre innovativen Designs.

    Gutes Produktdesign wirkt sich auf Ihren Erfolg aus

    Designs sind wichtig, weil funktionale Unterschiede zwischen gleichartigen Gebrauchsgegenständen meist marginal und die Lebenszyklen von Produkten kürzer geworden sind. Daher ist die optische Aufmachung häufig das einzige für die Kundschaft wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Ein originelles Produktdesign ist heute nicht nur für Gebrauchsgüter, sondern auch für rein technische Geräte ein Muss. Fast zwei Drittel der Konsumierenden in Deutschland treffen ihre Kaufentscheidung für ein Produkt aufgrund seines Designs (laut internationaler Studie „State of Create: 2016“ von Adobe). Ein gutes Produktdesign wirkt sich auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg aus. Deswegen sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf das Design und dessen Schutz vor Nachahmung legen. Bei guten Designs sind Nachahmer nicht weit, deswegen sollten Sie Ihr Design schützen lassen.

    Was sind Designs?

    Designs als Schutzrechte schützen die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform ergibt sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung.

    Anstelle des Begriffs „Design” findet sich im deutschsprachigen Raum auch der Begriff „Geschmacksmuster“ oder kurz „Muster“ bzw. im internationalen Bereich der Begriff “Design Patent”. Immer geht es aber dabei um den Schutz dafür, wie ein Erzeugnis aussieht.

    Nehmen Sie Designs in Ihr Schutzrechtsportfolio auf

    Designs sind neben technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster), Logo- und Namensrechten (Marke) für innovative Unternehmen eine wertvolle Ergänzung zum Schutz ihres geistigen Eigentums. Eine Inhaberin oder ein Inhaber eines eingetragenen Designs besitzt das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Dieses Recht kann bis zu 25 Jahre gültig sein. Wenn Sie für den Schutz von Designs verantwortlich sind, helfen wir Ihnen dabei, einen Schutz Ihrer Produkte in allen Richtungen gegen unerlaubte Herstellung, Vermarktung sowie Ein- und Ausfuhr zu erhalten. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

    Neu und eigenartig muss es sein

    Designs müssen neu sein und Eigenart besitzen, um schutzfähig zu sein. Um Eigenart zu besitzen, muss ein Design im Gesamteindruck von einem sich bekannten Design unterscheiden. Hinsichtlich Neuheit ist zu beachten: Zumindest in Deutschland und Europa sind Veröffentlichungen der anmeldenden Person
    12 Monate vor der Anmeldung unschädlich (sogenannte Neuheitsschonfrist).

    Designs werden nach ihrer Eintragung veröffentlicht. Um das Aussehen des Produkts bis zur Auslieferung vertraulich zu halten, kann sowohl beim DPMA als auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit der Anmeldung ein Antrag auf Aussetzung der Veröffentlichung auf bis zu
    30 Monate gestellt werden.

    Welche Produkte bzw. Produktmerkmale lassen sich durch ein Design schützen?

    Fast jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand kommt für den Designschutz infrage. So können Sie Produkte, Bestandteile oder Verpackungen von Produkten als Design schützen lassen. Das betrifft Verzierungen, Logos, Symbole oder grafische Gestaltungen. Auch das Design von Aufmachungen, etwa eine spezielle Innengestaltung eines Raums, von einer Aufmachung einer grafischen Benutzeroberfläche, von Schrifttypen oder sogar Landkarten lassen sich als Design schützen. Ausgeschlossen vom Designschutz sind Erscheinungsmerkmale eines Produktes, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind. So kann beispielsweise ein Schraubengewinde nicht als Design geschützt werden, da das Gewinde eine technische Voraussetzung ist, damit die Schraube ihren Zweck erfüllt. Ebenso sind Produkte vom Designschutz ausgenommen, die bei der üblichen Verwendung nicht sichtbar sind. Wenn Sie eine Beratung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

    Warum Designschutz mit EHF?

    • EHF hat langjährige Erfahrungen mit Industriedesigns und deren Portfoliomanagement.
    • Sie gestalten bei EHF die Prozesse mit, sodass sie nahtlos in Ihre internen Abläufe passen.
    • Bei EHF liegt dem Designrecht auch technisches Verständnis zugrunde.
    • Sie bekommen die Beratung und Betreuung für verschiedene Schutzrechtsarten aus einer Hand.
    • EHF arbeitet international mit renommierten Korrespondenzkanzleien zusammen und bietet Ihnen damit den bestmöglichen Service.

    Kontaktieren Sie uns!

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      Epping Hermann Fischer
      Patentanwaltsgesellschaft mbH
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