Arbeitnehmererfinderrecht

    Wir beraten Sie fundiert und praxisnah zu allen erfinderrechtlichen Themen wie Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme, In- und Auslandsanmeldung, Schutzrechtsaufgabe und Erfindervergütung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verwaltungsprozesse zu definieren und zu vereinfachen.

    Erfinderrechte – nicht etwas Wichtiges vergessen

    Das Arbeitnehmererfinderrecht ist in Deutschland im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) geregelt und erscheint oft als kompliziert, aufwändig und teuer. Deshalb lassen sich manche kleinere und mittlere Unternehmen dazu verleiten, Erfindungen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einfache Einreichung und Verfolgung von Patentanmeldungen „abzusichern“, ohne sich ausreichend um Erfinderrechte und -ansprüche zu kümmern.

    Spätestens bei der Verwertung eines Schutzrechts, beispielsweise in Verletzungsstreitigkeiten oder bei Verkauf eines Schutzrechtes, können unklare Rechtsverhältnisse und nicht erfüllte Pflichten aus dem ArbnErfG fatale Folgen haben. So kann sich ein hart erkämpftes und wertvolles Schutzrecht letztendlich als wertlos für das Unternehmen herausstellen oder es kann sogar zusätzlicher finanzieller Schaden entstehen.

    Unangenehme Überraschungen können durch gut strukturierte und dokumentierte Prozesse beim Entstehen von Erfindungen und bei der Einreichung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen vermieden werden.

    Erfindervergütung – viel zu aufwändig?

    Nach dem deutschen Arbeitnehmererfinderrecht (ArbnErfG) haben Arbeitnehmererfinderinnen und Arbeitnehmererfinder einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Zur Berechnung der Vergütung können die „Richtlinien zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst“ herangezogen werden. Oftmals erscheint der Verwaltungsaufwand zur Berechnung und Auszahlung der Vergütung unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Nutzen für die Erfinderinnen und Erfinder. Wir finden für Sie eine praktikable Lösung.

    Erfindervergütung nach einem Pauschal­vergütungs­system

    Grundsätzlich muss die Vergütung für jede schutzfähige Erfindung angemessen sein und ist regelmäßig individuell nach Lizenzanalogie oder anderen anerkannten Methoden gemäß den „Richtlinien zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst“ zu bestimmen.
    Ein Pauschalmodell reduziert den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und schafft zusätzlich einen finanziellen Anreiz für Erfinderinnen und Erfinder. Es werden dabei zu festgelegten Ereignissen auf dem Weg von der Erfindung zum Patent bzw. Gebrauchsmuster feste Vergütungsbeträge ausgezahlt. Derartige Ereignisse sind beispielsweise die Einreichung einer Erst- oder Nachanmeldung und die Erteilung eines Patents wie auch die Aufnahme einer Nutzung der Erfindung. Nur im Fall einer starken Nutzung der Erfindung werden in Pauschalvergütungssystemen zusätzliche Vergütungsbeträge individuell berechnet.

    Was können wir für Sie tun?

    Wir haben langjährige und umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von großen, mittleren und kleinen Unternehmen bei allen erfinderrechtlichen Fragen.

    Wir stellen Ihnen einen Leitfaden für eine Erfindungsmeldung zur Verfügung, mit dem alle für die Erfindung wesentlichen Informationen abgefragt werden.

    Wir analysieren die Rechte an einer Erfindung und erstellen für Sie einfache Vorlagen zur Übertragung von Rechten, die auch bei den Patentämtern als Beleg für einen Rechtsübergang eingereicht werden können.

    Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) behält die Arbeitnehmererfinderin bzw. der Arbeitnehmererfinder auch nach Inanspruchnahme der Erfindung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber Rechte an der Erfindung. Dazu gehört das Recht, in ausländischen Staaten, in denen keine Schutzrechte erworben werden sollen, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer selbst Schutzrechte erwerben zu können (§ 14 ArbnErfG) oder das Recht auf Übertragung des Schutzrechts, sofern das Schutzrecht aufgegeben werden soll (§ 16 ArbnErfG). Die hierzu erforderlichen Schritte auf Seiten des Unternehmens bringen einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Durch einen frühzeitigen Abkauf derartiger Rechte im Rahmen von sogenannten Incentive-Systemen kann der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden. Wir kennen uns damit aus und sind Ihr kompetenter Partner bei der Implementierung geeigneter Prozesse und Formulare in Ihrem Unternehmen.

    Wir entwickeln zusammen mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vergütungsmodell mit einer für Sie praktikablen Methode zur Berechnung der Vergütungshöhe. Wir unterstützen Sie bei der Benutzungsermittlung zu Ihren Erfindungen. Wir übernehmen für Sie alle Schritte der Vergütungsberechnung und wir erstellen für Sie Vergütungsvereinbarungen mit Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihrem Arbeitnehmer.

    Wir unterstützen Sie bei Konflikten mit Ihrer Arbeitnehmererfinderin oder Ihrem Arbeitnehmererfinder und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir vertreten Sie vor der Schiedsstelle nach dem Gesetz für Arbeitnehmererfindungen.

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      Epping Hermann Fischer
      Patentanwaltsgesellschaft mbH
      Schloßschmidstr. 5
      80639 München
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