Design (Schutzrecht)

    Mit einem Design oder Geschmacksmuster kann eine ästhetische Erscheinungsform geschützt werden. Das betrifft beispielsweise Gestalt, Farbe und Form. Für einen rechtswirksamen Designschutz muss das angemeldete Design neu sein und eine Eigenart haben. Das bedeutet, dass kein identisches Design vor dem Anmeldetag veröffentlicht worden sein darf (Neuheit) und sich der Gesamteindruck von anderen Designs unterscheiden muss (Eigenart). Dabei ist jedoch eine Neuheitsschonfrist zu beachten.